Lehre am Lehrstuhl
Der Lehrstuhl für deutsches und internationales Strafrecht unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß widmet sich der Erforschung und Lehre im Bereich des Strafrechts auf nationaler und internationaler Ebene.
Herr Prof. Kreß bietet im Rahmen der Schwerpunktsbereiche 9 (Völker- und Europarecht) und 14 (Internationales Strafrecht, Strafverfahren, praxisrelevante Gebiete des Strafrechts) sowie im allgemeinen Strafrecht Vorlesungen und Seminare an. Diese richten sich primär an Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Aufgrund der Interdisziplinarität des Fachbereichs sind einige Veranstaltungen auch für Studierende anderer Fakultäten zugänglich.
Durch die enge Zusammenarbeit mit führenden Forschungsinstitutionen im In- und Ausland wird die Lehre am Lehrstuhl durch praxisnahe und internationale Perspektiven bereichert.
Friedenssicherungsrecht
Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß LL.M. (Cambridge)
Im Friedenssicherungsrecht geht es um das völkerrechtliche Verbot der Anwendung von und Drohung mit Gewalt in den internationalen Beziehungen sowie um die Ausnahmen von diesem Verbot, d. h. vor allem um das Selbstverteidigungsrecht der Staaten und die Voraussetzungen gewaltsamer Maßnahmen kollektiver Sicherheit im Rahmen der Satzung der Vereinten Nationen. Mit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und mit dem im Gaza-Krieg steht dieses Thema im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit. Zuvor hatten etwa der Gewalteinsatz der "Koalition der Willigen" gegen den Irak (2003), die Militäroperation der NATO in Libyen (2011) und der Kampf gegen den „Islamischen Staat“ vor allem in Syrien (seit 2014) die rechtliche und politische Brisanz dieses Rechtsgebiets aufgezeigt, das häufig auch unter dem Begriff des ius ad bellum (genauer allerdings: ius contra bellum) zusammengefasst wird. Nicht erst Deutschlands militärische Unterstützung der Ukraine macht deutlich, welche Bedeutung unser Rechtsgebiet inzwischen auch für unser Land gewonnen hat. Nach einer kurzen historischen und systematischen Einführung soll der Stoff weithin über Fallstudien entfaltet werden. Damit verfolgt die Vorlesung auch das Ziel, einen Eindruck davon zu verschaffen, welche Rolle das Völkerrecht in der „großen Politik“ seit 1945 spielt. Auch deshalb sind Studenten der Internationalen Politik sowie deren Geschichte herzlich willkommen. Literaturhinweise werden in der Vorlesung gegeben.
- Montags, 12:00 - 13:30 Uhr
- Anmeldung über Klips
Strafrecht I
Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß LL.M. (Cambridge)
Die Vorlesung führt in die strafrechtliche Methodik und in die Grundlagen des Strafrechts ein. Aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts werden insbesondere die allgemeinen Merkmale des objektiven und subjektiven Tatbestandes, die Rechtfertigungsgründe und die Schuldlehre behandelt. Aus dem Besonderen Teil wird es um die Körperverletzungsdelikte gehen. Diese und auch der Totschlagstatbestand werden überdies zur Verdeutlichung der allgemeinen Lehren herangezogen. Die dogmatischen Fragen werden weithin fallbezogen erörtert, und die Studenten werden häufig dazu eingeladen, mit dem Dozenten in ein akademisches Gespräch einzutreten. Eine Gliederung sowie Literaturhinweise werden zu Beginn der Vorlesung gegeben. Überdies erhalten die Teilnehmer fortlaufend vorlesungsbegleitende thematische Kurzübersichten. Die Hörer können eine Probe- und eine Abschlussklausur schreiben, deren Termine in der Vorlesung bekanntgegeben werden.
- Dienstags, 16:00 - 17:30 Uhr und freitags, 10:00 - 11:30 Uhr
- Anmeldung über Klips
Kleine Falllösungshausarbeit im Strafrecht I WiSe 25/26
Hier finden Sie einige Lösungshinweise zur kleinen Falllösungshausarbeit im Strafrecht aus dem WS 25/26. Das Passwort erhalten alle angemeldeten Studierenden in einer separaten E-Mail vom Prüfungsamt.
Hinweise zu Klausuren und Hausarbeiten
Alle Informationen zur Studien- und Prüfungsordnung finden Sie hier.
Klausuren der Zwischen- sowie der Schwerpunktbereichsprüfung
Die Klausur im Strafrecht I stellt eine der Aufsichtsarbeiten dar, die im Rahmen der Vorbereitung auf die Zwischenprüfung im Strafrecht angeboten werden (gemäß §§ 31 ff. der Studien- und Prüfungsordnung). Zur Zulassung zur Zwischenprüfung im Strafrecht müssen zwei der drei angebotenen Aufsichtsarbeiten (Strafrecht I, Strafrecht II, Strafrecht III) bestanden werden.
Die Anmeldung zu den Klausuren für die Zwischenprüfung muss fristgemäß im Voraus über Klips erfolgen. Die Termine und Fristen finden Sie auf den Terminseiten des Prüfungsamtes. Klausuren, die ohne fristgerechte Anmeldung geschrieben werden, können nicht gewertet werden. Die Abmeldung von einer Prüfungsleistung ist ebenfalls nur bis zum Ablauf der für die Klausur vorgesehenen Frist möglich.
Zur Klausur ist der jeweilige Gesetzestext in seiner aktuellen Fassung mitzubringen. Unterstreichungen sowie Verweise in Form von Zahlen sind nur im Grundstudium zulässig, bei der Schwerpunktbereichsarbeit jedoch nicht mehr erlaubt.
Darüber hinaus dürfen die verwendeten Gesetzestexte keinerlei persönliche Anmerkungen oder handschriftliche Notizen enthalten. Weitere Hilfsmittel, insbesondere persönliche Aufzeichnungen, Skripte, Lehrbücher, Taschenrechner, Mobiltelefone oder andere Kommunikationsmittel, sind unzulässig. Mobiltelefone oder andere Kommunikationsmittel sind vor der Klausur auszuschalten und müssen – falls sie in den Prüfungsraum mitgebracht werden – während der Prüfung in der Tasche bleiben; das Tragen am Körper ist ausdrücklich untersagt.
Die Verwendung unzulässiger Hilfsmittel stellt einen Täuschungsversuch dar, der zur Ungültigkeit der Prüfungsleistung führt.
Die Klausuren der Zwischenprüfung sowie des Hauptstudiums sind anonym zu verfassen, das heißt ohne Unterschrift oder sonstige Angabe des Namens.
Hausarbeiten
Die Schreibzeiten der jeweiligen Hausarbeit finden Sie auf der Terminseite des Prüfungsamtes.
Der Sachverhalt ist entweder an der Pforte unseres Institutes für Straf- und Strafprozessrecht abhol- oder auf unserer Homepage abrufbar. Auch für die Hausarbeiten ist eine An- und Abmeldung erforderlich und erfolgt über KLIPS.
Die Arbeiten können an der Pforte unseres Institutes abgegeben oder per Post eingesendet werden. Für die fristgemäße Einreichung auf dem Postweg ist ein gültiger Poststempel vom Tag der Absendung erforderlich, der innerhalb der Bearbeitungszeit liegen muss.
Remonstrationen
Hinweise zum Ablauf des Remonstrationsverfahrens finden Sie hier.
Hinweis: Unsere - nicht zitierfähigen - Materialien zu den Lehrveranstaltungen werden vorlesungsbegleitend über das Ilias-System der Universität zur Verfügung gestellt und sind nur für die Teilnehmer der jeweiligen Lehrveranstaltung bestimmt; sie dienen der Nachbereitung und nicht als Ersatz für deren Besuch. Die Materialien werden fortlaufend aktualisiert; eine Bereitstellung vorab ist ausgeschlossen.
Das Zugangspasswort für die Materialien wird ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben. Von diesbezüglichen Anfragen bitten wir abzusehen.
Für den Abruf der Materialien über Ilias ist eine Anmeldung bei Klips während der ersten oder zweiten Belegphase erforderlich. Nach Ablauf der Belegphasen kann eine Anmeldung immer noch im Rahmen der Restplatzvergabe erfolgen. Wir bitten diesbezüglich von Anfragen an den Lehrstuhl abzusehen und sich an den Klips-Support bzw. die Jura-IT der Fakultät zu wenden.