Lehre am Lehrstuhl
Der Lehrstuhl für deutsches und internationales Strafrecht unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß widmet sich der Erforschung und Lehre im Bereich des Strafrechts auf nationaler und internationaler Ebene.
Herr Prof. Kreß bietet im Rahmen der Schwerpunktsbereiche 9 (Völker- und Europarecht) und 14 (Internationales Strafrecht, Strafverfahren, praxisrelevante Gebiete des Strafrechts) sowie im allgemeinen Strafrecht Vorlesungen und Seminare an. Diese richten sich primär an Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Aufgrund der Interdisziplinarität des Fachbereichs sind einige Veranstaltungen auch für Studierende anderer Fakultäten zugänglich.
Durch die enge Zusammenarbeit mit führenden Forschungsinstitutionen im In- und Ausland wird die Lehre am Lehrstuhl durch praxisnahe und internationale Perspektiven bereichert.
Strafrecht I
Akademische Rätin a.Z., Dr. Svenja Raube LL.M. (Edinburgh)
Die Vorlesung behandelt die Grundlagen des Strafrechtssystems wie Legitimation und Grundbegriffe des Strafrechts, die allgemeinen Voraussetzungen der Strafbarkeit sowie die Erscheinungsformen der Straftat. Den Studierenden werden vertiefte Kenntnisse der Methodenlehre und Fallbearbeitungstechnik vermittelt, die anhand der Körperverletzungsdelikte exemplifiziert werden. Neben den Kriterien tatbestandsmäßigen Verhaltens sowie spezifischer Fehlverhaltensfolgen (insbesondere Kausalität und Zurechnung) sind die allgemeinen Grundlagen der Rechtfertigung tatbestandsmäßigen Verhaltens (unter Einschluss der einzelnen Rechtfertigungsgründe) sowie der Schuld (unter Einschluss der einzelnen Entschuldigungs- und Schuldausschließungsgründe) Gegenstand der Vorlesung. Darüber hinaus werden die Fahrlässigkeits- und die Vorsatztat behandelt. In der Vorlesung werden sowohl eine Probe- als auch eine Abschlussklausur angeboten. Die rege Mitarbeit der Studierenden während der Veranstaltung ist erwünscht.
- Donnerstags, 14:00 - 17:00 Uhr
- Anmeldung über Klips
Recht und Praxis der Strafjustiz: Praxis des Strafverfahrens
Dr. Nikolaos Gazeas LL.M.
Anklage oder Einstellung – Verurteilung oder Freispruch? Wie läuft ein Strafverfahren in der Praxis ab? Es ist keine Seltenheit in der Praxis, dass tatsächliche und rechtliche Bewertungen verfahrensrelevanter Fragen durch die Verfahrensbeteiligten zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Die Aufgaben von Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft sind unterschiedliche. Dieser Umstand und deren Auswirkungen auf die praktischen Abläufe des Strafverfahrens sollen den Teilnehmenden durch erfahrene Praktikerinnen und Praktikern näher gebracht werden. Der Fokus liegt in diesem Semester auf Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren. Es werden Gastreferenten mit eingebunden – u.a. ein Ermittlungsrichter, der seine Arbeit erklärt und berichten wird, wie ein Haftbefehl erlassen wird, ein Kriminalbeamter, der u.a. über Telekommunikationsüberwachung in der Praxis berichtet und einen Einblick in die Ermittlungsarbeit geben wird und der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Köln, der über Presse und Strafverfahren berichtet.
Die Lehrveranstaltung wird nach dem Erfolg im letzten Semester erneut als Blockveranstaltung am 5. Juni, 6. Juni (jeweils 9:00-17:00 Uhr) sowie 7. Juni 2025 (10:00-14:00 Uhr) stattfinden. Der Raum wird noch bekannt gegeben.
Dozenten sind neben Herrn Rechtsanwalt Dr. Nikolaos Gazeas LL.M.: Richterin am Landgericht Dr. Mareike Herrmann, Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Gunnar Greier und Rechtsanwalt Dr. Lutz Nepomuck sowie Herr Oberstaatsanwalt Dr. Benedikt Kortz.
- Donnerstags, 17:45 - 19:15 Uhr
- Anmeldung über Klips
Hinweise zu Klausuren und Hausarbeiten
Alle Informationen zur Studien- und Prüfungsordnung finden Sie hier.