Lehre am Lehrstuhl
Der Lehrstuhl für deutsches und internationales Strafrecht unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß widmet sich der Erforschung und Lehre im Bereich des Strafrechts auf nationaler und internationaler Ebene.
Herr Prof. Kreß bietet im Rahmen der Schwerpunktsbereiche 9 (Völker- und Europarecht) und 14 (Internationales Strafrecht, Strafverfahren, praxisrelevante Gebiete des Strafrechts) sowie im allgemeinen Strafrecht Vorlesungen und Seminare an. Diese richten sich primär an Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Aufgrund der Interdisziplinarität des Fachbereichs sind einige Veranstaltungen auch für Studierende anderer Fakultäten zugänglich.
Durch die enge Zusammenarbeit mit führenden Forschungsinstitutionen im In- und Ausland wird die Lehre am Lehrstuhl durch praxisnahe und internationale Perspektiven bereichert.
Strafrecht I
Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß LL.M. (Cambridge)
Die Vorlesung führt in die strafrechtliche Methodik und in die Grundlagen des Strafrechts ein. Aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts werden insbesondere die allgemeinen Merkmale des objektiven und subjektiven Tatbestandes, die Rechtfertigungsgründe und die Schuldlehre behandelt. Aus dem Besonderen Teil wird es um die Körperverletzungsdelikte gehen. Diese und auch der Totschlagstatbestand werden überdies zur Verdeutlichung der allgemeinen Lehren herangezogen. Die dogmatischen Fragen werden weithin fallbezogen erörtert, und die Studenten werden häufig dazu eingeladen, mit dem Dozenten in ein akademisches Gespräch einzutreten. Eine Gliederung sowie Literaturhinweise werden zu Beginn der Vorlesung gegeben. Überdies erhalten die Teilnehmer fortlaufend vorlesungsbegleitende thematische Kurzübersichten. Die Hörer können eine Probe- und eine Abschlussklausur schreiben, deren Termine in der Vorlesung bekanntgegeben werden.
- Dienstags, 12:00 - 13:30 Uhr
- Anmeldung über Klips
Recht und Praxis der Strafjustiz: Praxis des Strafverfahrens
Dr. Nikolaos Gazeas LL.M.
Anklage oder Einstellung – Verurteilung oder Freispruch? Wie läuft ein Strafverfahren in der Praxis ab? Es ist keine Seltenheit in der Praxis, dass tatsächliche und rechtliche Bewertungen verfahrensrelevanter Fragen durch die Verfahrensbeteiligten zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Die Aufgaben von Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft sind unterschiedliche. Dieser Umstand und deren Auswirkungen auf die praktischen Abläufe des Strafverfahrens sollen den Teilnehmenden durch erfahrene Praktikerinnen und Praktikerin näher gebracht werden. Der Fokus liegt in diesem Semester auf Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren. Es werden Gastreferenten mit eingebunden – u.a. ein Ermittlungsrichter, der seine Arbeit erklärt und berichten wird, wie ein Haftbefehl erlassen wird, ein Kriminalbeamter, der u.a. über Telekommunikationsüberwachung in der Praxis berichtet und einen Einblick in die Ermittlungsarbeit geben wird und der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Köln, der über Presse und Strafverfahren berichtet. Die Lehrveranstaltung wird dieses Jahr als Blockveranstaltung am 28.11., 29.11. und 30.11.2024 stattfinden. Der Raum/Hörsaal wird noch bekannt gegeben. Dozenten sind neben Herrn Rechtsanwalt Dr. Nikolaos Gazeas LL.M.: Richterin am Landgericht Dr. Mareike Herrmann, Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Gunnar Greier und Rechtsanwalt Dr. Lutz Nepomuck sowie Herr Oberstaatsanwalt Dr. Benedikt Kortz.
- Anmeldung über Klips
Hinweise zu Klausuren und Hausarbeiten
Alle Informationen zur Studien- und Prüfungsordnung finden Sie hier.