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Lehre am Lehrstuhl

Der Lehrstuhl für deutsches und internationales Strafrecht unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß widmet sich der Erforschung und Lehre im Bereich des Strafrechts auf nationaler und internationaler Ebene.

Herr Prof. Kreß bietet im Rahmen der Schwerpunktsbereiche 9 (Völker- und Europarecht) und 14 (Internationales Strafrecht, Strafverfahren, praxisrelevante Gebiete des Strafrechts) sowie im allgemeinen Strafrecht Vorlesungen und Seminare an. Diese richten sich primär an Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Aufgrund der Interdisziplinarität des Fachbereichs sind einige Veranstaltungen auch für Studierende anderer Fakultäten zugänglich.

Durch die enge Zusammenarbeit mit führenden Forschungsinstitutionen im In- und Ausland wird die Lehre am Lehrstuhl durch praxisnahe und internationale Perspektiven bereichert.

Friedenssicherungsrecht
Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß LL.M. (Cam­bridge)

Im Friedenssicherungsrecht geht es um das völkerrechtliche Verbot der Anwendung von und Drohung mit Gewalt in den internationalen Beziehungen sowie um die Ausnahmen von diesem Verbot, d. h. vor allem um das Selbstverteidigungsrecht der Staaten und die Voraussetzungen gewaltsamer Maßnahmen kollektiver Sicherheit im Rahmen der Satzung der Vereinten Nationen. Mit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und mit dem im Gaza-Krieg steht dieses Thema im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit. Zuvor hatten etwa der Gewalteinsatz der "Koalition der Willigen" gegen den Irak (2003), die Militäroperation der NATO in Libyen (2011) und der Kampf gegen den „Islamischen Staat“ vor allem in Syrien (seit 2014) die rechtliche und politische Brisanz dieses Rechtsgebiets aufgezeigt, das häufig auch unter dem Begriff des ius ad bellum (genauer allerdings: ius contra bellum) zusammengefasst wird. Nicht erst Deutschlands militärische Unterstützung der Ukraine macht deutlich, welche Bedeutung unser Rechtsgebiet inzwischen auch für unser Land gewonnen hat. Nach einer kurzen historischen und systematischen Einführung soll der Stoff weithin über Fallstudien entfaltet werden. Damit verfolgt die Vorlesung auch das Ziel, einen Eindruck davon zu verschaffen, welche Rolle das Völkerrecht in der „großen Politik“ seit 1945 spielt. Auch deshalb sind Studenten der Internationalen Politik sowie deren Geschichte herzlich willkommen. Literaturhinweise werden in der Vorlesung gegeben.

  • Montags, 12:00 - 13:30 Uhr
  • Anmeldung über Klips

Strafrecht I
Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß LL.M. (Cam­bridge)

Die Vorlesung führt in die strafrechtliche Methodik und in die Grundlagen des Strafrechts ein. Aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts werden insbesondere die allgemeinen Merkmale des objektiven und subjektiven Tatbestandes, die Rechtfertigungsgründe und die Schuldlehre behandelt. Aus dem Besonderen Teil wird es um die Körperverletzungsdelikte gehen. Diese und auch der Totschlagstatbestand werden überdies zur Verdeutlichung der allgemeinen Lehren herangezogen. Die dogmatischen Fragen werden weithin fallbezogen erörtert, und die Studenten werden häufig dazu eingeladen, mit dem Dozenten in ein akademisches Gespräch einzutreten. Eine Gliederung sowie Literaturhinweise werden zu Beginn der Vorlesung gegeben. Überdies erhalten die Teilnehmer fortlaufend vorlesungsbegleitende thematische Kurzübersichten. Die Hörer können eine Probe- und eine Abschlussklausur schreiben, deren Termine in der Vorlesung bekanntgegeben werden.

  • Dienstags, 16:00 - 17:30 Uhr und freitags, 10:00 - 11:30 Uhr
  • Anmeldung über Klips
Hinweise zu Klausuren und Hausarbeiten

Alle Informationen zur Studien- und Prüfungsordnung finden Sie hier.