
Lehre
Vorlesungen im Grund- & Hauptstudium
Wintersemester 2020/21:
- Strafrecht GK I
- Examenskurs Strafrecht AT II
- Völkerrecht der Friedenssicherung
- Gemeinsames Schwerpunktbereichsseminar mit Frau Professor Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Angelika Nußberger zu Internationalem Menschenrechtsschutz und Völkerrecht der Friedenssicherung
Vorankündigung Sommersemester 2021:
- Vorbereitungsseminar Strafrecht Allgemeiner Teil
- Vorlesung Völkerstrafrecht
- Wahlbereichsklausurersetzendes Seminar nach § 46 Abs. 1 Satz 2 der Studien- und Prüfungsordnung für die Schwerpunktbereiche 7, 9 und 14/ Doktorandenseminar nach § 3 Abs. 1 Satz 1 b) der Promotionsordnung zur Geschichte der Humanitären Intervention (gemeinsam mit Herrn Professor Dr. Fabian Klose und Studierenden der Geschichtswissenschaft)
- Schwerpunktbereichsseminar im Völkerrecht der Friedenssicherung
Schwerpunktbereiche
Allgemeine Information zum Schwerpunktbereichsstudium im Völkerrecht und im Internationalen Strafrecht bei Prof. Kreß
Herr Prof. Kreß hält üblicherweise jeweils im Wintersemester die Vorlesung Friedenssicherungsrecht/International Law of Peace and Security (Anlage) und jeweils im Sommersemester die Vorlesungen Konfliktsvölkerrecht/International Law of Armed Conflicts (Anlage) und Völkerstrafrecht/International Criminal Law (Anlage) an.
Die Vorlesungen werden nachfolgend kurz vorgestellt. Wer mag, kann sich daneben oder stattdessen über das hier abrufbare Gespräch mit Prof. Kreß einen ersten Eindruck vom Völkerrecht der Friedenssicherung im weiteren Sinn verschaffen.
Die drei zuerst genannten Vorlesungen stehen in einem engen inhaltlichen Zusammenhang und ermöglichen zusammen einen ersten vertieften Einblick in dem insbesondere auch für Deutschland rasch an Bedeutung gewinnenden Recht der internationalen Friedenssicherung im weiteren Sinn. Zwar ist es nicht erforderlich, doch empfiehlt es sich, begleitend zu diesen Vorlesungen oder zuvor die Vorlesung Völkerrecht I zu besuchen. Eine weitere, sehr sinnvolle Ergänzung ist der Besuch der Vorlesung International Human Rights.
Neben einer solchen, dem Schwerpunktbereich 10 zuzuordnenden Fächerkombination steht die Möglichkeit einer ersten intensiven Begegnung mit dem Strafrecht in seiner ebenfalls rasch an Bedeutung gewinnenden internationalen Dimension. Studenten, die eine solche Ausrichtung wünschen, und die dementsprechend den Schwerpunktbereich 15 belegen, mögen das Völkerstrafrecht mit dem Europastrafrecht und mit dem Internationalen Strafrecht und Strafverfahrensrecht kombinieren.
Selbstverständlich bleibt es daneben möglich, die drei genannten Vorlesungen mit anderen Vorlesungen der Schwerpunktbereiche 10, 14 und 15 zu kombinieren. Eine solche Vorgehensweise empfiehlt sich dann, wenn zwar ein Interesse gerade an den friedenssicherungsrechtlichen Fächern besteht, jedoch nicht der Wunsch nach einer entsprechenden Gesamtausrichtung des Schwerpunktbereichsstudiums.
Studenten, die sich Herrn Prof. Kreß als Betreuer ihrer Schwerpunktbereichsarbeit ausgesucht haben, erhalten je nach Schwerpunktbereich eine Arbeit aus dem Bereich des Völkerrechts oder des internationalen Strafrechts zugeteilt. Vor jedem Schwerpunktbereichsseminar findet eine Besprechung statt, in der gezielte Hinweise zur Erstellung von Schwerpunktbereichsarbeiten gegeben werden (Anlage Formalhinweise). Darüber hinaus empfiehlt sich der vorherige Besuch mindestens einer völkerrechtlichen bzw. international-strafrechtlichen Vorlesung von Herrn Prof. Kreß.
Der Besuch der Vorlesungen Friedenssicherungsrecht/International Law of Peace and Security, Konfliktsvölkerrecht/International Law of Armed Conflicts und Völkerstrafrecht/International Criminal Law mag auch für ausländische Gasthörer und Studenten der Internationalen Politik von Interesse sein; sie sind stets herzlich willkommen.
Ankündigungen zu Lehrveranstaltungen finden Sie in der Rubrik Vorlesungen.
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Allgemeine Vorstellung des Schwerpunktbereichs 10 - Völker- und Europarecht
Allgemeine Vorstellung des Schwerpunktbereichs 15 - Internationales Strafrecht, Strafverfahren, praxisrelevante Gebiete des Strafrechts
Materialien
Unsere - nicht zitierfähigen - Materialien zu den Lehrveranstaltungen werden vorlesungsbegleitend über das Ilias-System der Universität zur Verfügung gestellt und sind nur für die Teilnehmer der jeweiligen Lehrveranstaltung bestimmt; sie dienen der Nachbereitung und nicht als Ersatz für deren Besuch. Die Materialien werden fortlaufend aktualisiert; eine Bereitstellung vorab ist ausgeschlossen.
Das Zugangspasswort für die Materialien wird ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben. Von diesbezüglichen Anfragen bitten wir abzusehen.
Für den Abruf der Materialien über Ilias ist eine Anmeldung bei Klips während der ersten oder zweiten Belegphase erforderlich. Nach Ablauf der Belegphasen kann eine Anmeldung immer noch im Rahmen der Restplatzvergabe erfolgen. Wir bitten diesbezüglich von Anfragen an den Lehrstuhl abzusehen und sich an den Klips-Support bzw. die Jura-IT der Fakultät zu wenden.
ACHTUNG: Für Apple-Nutzer, die den Safari-Browser verwenden, kann es teilweise zu Problemen mit dem Öffnen der Materialien kommen. Die Dateien können über jeden Browser durch "Rechtsklick => Speichern unter" herunter geladen oder über einen anderen Browser (nicht Safari) auch online aufgerufen werden.
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Strafrecht AT
- § 3 - Zur Legitimation des Strafens
- § 4 - Rechtsgutsbegriff, materieller Verbrechensbegriff und Verhältnismäßigkeit des Strafens
- § 5 - Zu den Erscheinungsformen der Straftat...
- § 6 - Der herrschende dreigliedrige Aufbau der Straftat
- § 7 - Das Gesetzlichkeitsprinzip
- §§ 8 - 10 - Tatbestand im dreigliedrigen Verbrechensaufbau, die wichtigsten Tatbestandsarten, Überblick über die Körperverletzungsdelikte
- § 11 - Konkurrenzlehre
- § 12 - Kausalität (Fälle)
- § 13 - Fahrlässiges Erfolgsdelikt (Fälle)
- § 14 - Subjektiver Tatbestand
- § 16 - Kausalabweichungen
- § 17 - Erfolgsqualifikation
- § 18 - Rechtswidrigkeit
- § 19 - Einwilligung
- § 20 - Übersicht Rechtfertigungsgründe
- § 21 - Notwehr
- § 22 - Rechtfertigender Notstand
- § 23f. - Schuld
- Fälle Risikoverwirklichung/Sorgfaltswidrigkeitszusammenhang
- Band I
- Band II
- Band IV
- Einführungsskript
- Folien 1
- Folien 3
- Folien 5
- Folien 6
- Folien 7
- Folien 9
- Folien 10
- Folien 11
- Folien 15
- Folien 16
- Inhaltsübersicht
- Wessels/Hettinger/Engländer - Körperverletzungsdelikte
- BGHSt 51, 18
- BGH 4 StR 482/19 (2. Berliner Raser-Urteil)
- BGH Jauchegruben-Fall
- Examensskriptum Band III
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Examenskurs Strafrecht
Skriptum Auflage 2019/2020:
Auflage 2020/2021:
Einzeldateien:
- Kapitel 25 - Unterlassen 1 (Fallblatt I)
- Kapitel 27 - Wahlfeststellung/Konkurrenzen
- Fallblatt Beteiligung
Zusatzdateien:
Allgemeine Prüfungshinweise
Klausuren der Zwischen- sowie der Schwerpunktbereichsprüfung
Die Klausuren für die Zwischenprüfung bedürfen der fristgemäßen Anmeldung im Voraus über Klips (Die Termine und Fristen finden Sie auf den Terminseiten des Prüfungsamtes). Klausuren, die ohne fristgemäße Anmeldung geschrieben werden, können nicht gewertet werden. Die Abmeldung von einer Prüfungsleistung ist ebenfalls nur bis zum Ablauf der für die Klausur vorgesehenen Frist möglich.
Zu der Klausur ist der jeweilige Gesetzestext in seiner aktuellen Form mitzubringen. Unterstreichungen sowie Verweise in Form von Zahlen sind nur im Grundstudium zulässig, sie sind bei der Schwerpunktbereichsarbeit nicht mehr zugelassen.
Im Übrigen dürfen die verwendeten Gesetzestexte keinerlei persönliche Anmerkungen oder handschriftliche Notizen enthalten. Weitere Hilfsmittel, insbesondere persönliche Aufzeichnungen, Skripten, Lehrbücher, Taschenrechner, Mobiltelefone oder andere Kommunikationseinrichtungen, stellen unzulässige Hilfsmittel dar. Mobiltelefone oder andere Kommunikationseinrichtungen sind vor der Klausur auszuschalten und müssen – im Falle des Verbringens in den Prüfungsraum – während der Prüfung in der Tasche verbleiben; insbesondere das Tragen am Körper ist nicht gestattet.
Die Verwendung unzulässiger Hilfsmittel stellt einen Täuschungsversuch dar, der zur Unwirksamkeit der Prüfungsleistung führt.
Während der Klausur dürfen die Toiletten aufgesucht werden, sofern sichergestellt ist, dass sich zu keiner Zeit mehr als ein Prüfling außerhalb des Prüfungsraumes befindet. Der Prüfling hat sein Entfernen daher zuvor bei der zuständigen Klausuraufsicht anzuzeigen.
Die Klausuren für die Zwischenprüfung sowie im Hauptstudium sind anonym, das heißt ohne Unterschrift oder sonstige Angabe des Namens zu verfassen.
Hausarbeiten
Die Schreibzeiten der jeweiligen Hausarbeit finden Sie auf der Terminseite des Prüfungsamtes.
Der Sachverhalt ist entweder an der Pforte unseres Institutes für Straf- und Strafprozessrecht abhol- oder auf unserer Homepage abrufbar. Auch für die Hausarbeiten ist eine An- und Abmeldung erforderlich und erfolgt über KLIPS. Die Anmeldung kann innerhalb der Frist zurückgenommen werden. Sollte trotz Anmeldung zur Hausarbeit keine Bearbeitung eingehen, hat dies zur Konsequenz, dass die nicht angetretene Hausarbeit mit 0 Punkten gewertet wird.
Die Hausarbeiten werden den Prüfern anonymisiert vorgelegt. Daher sind auf der Arbeit lediglich Matrikelnummer und Prüfungsnummer, nicht aber der Name anzugeben. Bei der Abgabe ist das Erklärungsformular zur Hausarbeit ausgefüllt und unterschrieben gemeinsam mit der Hausarbeit abzugeben (Dieses finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes). Nur gemeinsam mit diesem Blatt eingereichte Arbeiten können korrigiert und gewertet werden. Bitte legen Sie Ihrer Arbeit die Erklärung lose bei.
Die Arbeiten können an der Pforte unseres Institutes abgegeben oder per Post eingesendet werden. Für die fristgemäße Einreichung auf dem Postweg ist ein gültiger Poststempel vom Tag der Absendung erforderlich, der innerhalb der Bearbeitungszeit liegen muss.
Alle Hausarbeiten müssen fristgerecht schriftlich und elektronisch auf einem physischen Datenträger (kumulativ!) am Lehrstuhl eingehen.
Remonstration
Hinweise zum Ablauf des Remonstrationsverfahrens finden Sie hier.
